Für Mieter

Sie sind bereits GSG-Mieter und haben Fragen zum laufenden Mietverhältnis?

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit Jahren für die GSG arbeiten und sich mit allen Anliegen der Mieterinnen und Mieter auskennen, stehen von montags bis freitags für Sie zur Verfügung.

Alexandra Fritz

Tel. 06821 / 92 38 – 17
alexandra.fritz@gsg-nk.de

Simone Buhles

Tel. 06821 / 92 38 – 16
simone.buhles@gsg-nk.de

Bürozeiten

Montags, mittwochs, freitags v. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstags und donnerstags v. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefonzentrale: 06821/9238-0


Für Mietinteressenten

Sie interessieren sich für eine GSG-Wohnung?

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Sie kompetent beraten.
An dieser Stelle können Sie sich einen Überblick über die aktuell zur Vermietung anstehenden Wohnungen verschaffen.

GSG bei eBay Kleinanzeigen →

Falls Sie Interesse an einer GSG-Wohnung haben, benötigen wir ein vollständig ausgefülltes Interessentenformular, das Sie HIER downloaden können und unserer Vermietungsabteilung zukommen lassen müssen. Selbstverständlich können Sie das Formular auch auf unserer Geschäftsstelle direkt ausfüllen und sich anschließend beraten lassen.


Häufige Fragen

Für Mieter

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz aller Hausbewohner.  Um unnötige Belastungen durch Lärm zu vermeiden, gelten folgende Ruhezeiten:

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr täglich.

Während dieser Ruhezeiten dürfen Geräusche höchstens Zimmerlautstärke erreichen, d.h. außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr zu hören sein.

Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Garten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Verrichtungen werktags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr vorzunehmen (Staubsaugen, Renovieren und dergleichen).

Normale Wohngeräusche wie beispielsweise spielende Kinder oder Unterhaltungen sind hinzunehmen, auch wenn sie für den einzelnen als störend empfunden werden können.

Festlichkeiten aus besonderem Anlass dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Es gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen Ruhezeiten, aber wenn Sie vorher mit den anderen Hausbewohnern sprechen,  ist sicherlich ein gewisses Maß an Geräuscheinwirkung tolerierbar. Generell sollte man zunächst bei Störungen durch die Nachbarschaft das persönliche Gespräch suchen. Mit gegenseitigem Respekt und Verständnis erzielt man in der Regel am schnellsten eine Einigung.  Sollte dies nicht möglich sein und die Störungen anhalten, wenden Sie sich an Ihre  Ansprechpartner bei der GSG. Damit wir tätig werden können, benötigen wir ein schriftliches Lärmprotokoll mit Art und Zeit der Störungen.  

Das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) während der Heizperiode ist nicht gut. Mehrmals täglich ein kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster ist besser.  Also: regelmäßig kurz und kräftig lüften!

Kontinuierliches Heizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20°C ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger als schnelles Aufheizen nach Abwesenheit.

Größere Wasserdampfmengen, die z.B. beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.

Grundsätzlich und vom Gesetz erlaubt sind Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden, eine vernünftige Anzahl und ordnungsgemäße Haltung vorausgesetzt. Bei Hunden und Katzen muss vor der Anschaffung eine Erlaubnis zur Tierhaltung bei der GSG eingeholt werden.

Tierhaltung gibt leider oft Anlass zu Beschwerden der Mitbewohner im Haus. Auch hier gelten die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Deshalb sollten Sie vor der Anschaffung eines Haustiers überlegen, inwieweit es die Mitbewohner beeinträchtigt.

Die Tierhaltung darf außerdem nicht dazu führen, dass Ihre Wohnung stärker abgenutzt wird oder das Haus und die Wohnanlage verschmutzt werden. Verletzt das Tier Menschen oder verursacht es Schäden an fremdem Eigentum, haftet der Besitzer.

Satellitenschüsseln stören den Gesamteindruck eines Hauses und können durch die Anbringung Schäden am Gebäude verursachen. Deshalb duldet die GSG  keine Installation ohne ausdrückliche Genehmigung. Über das Breitbandkabelnetz der Kabeldeutschland/Vodafone wird der Mieter mit  zahlreichen ausländischen Programmen versorgt, so dass das Informationsbedürfnis aller Mieter gestillt werden kann.

Wer in eine Mietwohnung zieht, sollte spätestens jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Vermieter darf den Mieter dazu zwar nicht mehr per Mietvertrag zwingen, doch der Abschluss steht ganz im eigenen Interesse des Mieters. Denn nur auf diese Weise schützt er sich gegen Forderungen auf Schadenersatz, wenn er unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat.  Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Während Sachschäden zerstörte, beschädigte oder anderweitig nicht mehr zu gebrauchende Gegenstände umfassen, sind bei Personenschäden immer Menschen betroffen. Die auftretenden Kosten umfassen hier nicht nur medizinische Behandlung und therapeutische Rehabilitationsmaßnahmen, sondern auch Verdienstausfälle. Ein Vermögensschaden ist zum Beispiel der entgangene Gewinn eines Selbstständigen oder einer Firma. Wer hier nicht versichert ist, ist ganz schnell finanziell ruiniert.

Das sichert eine Privat Haftpflichtversicherung ab:

  • Kosten für Ersatz oder Reparatur beschädigter Gegenstände
  • Kosten für finanzielle Folgeschäden (zum Beispiel Nutzungsausfall oder entgangene Gewinne)
  • Kosten für Bergung, Behandlung und Rehabilitation verletzter Personen (inklusive Schmerzensgeld und gegebenenfalls lebenslange Rente)
  • Genaue Prüfung aller Schadenersatz-Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatz-Forderungen („passiver Rechtsschutz“)

Ihre Wohnung ist meist voll mit persönlichen Sachen, welche Sie sich über die Zeit angesammelt, angeschafft und auch gegönnt haben. Der moderne Fernseher, der teure Schmuck oder auch nur der Inhalt Ihres Kleiderschranks – zusammen haben Sie eine enorme Summe an Wert innerhalb Ihrer vier Wände. Dieser Wert sollte durch eine Hausratversicherung ausreichend abgesichert sein. Denn ein Schaden oder Einbruch kann Ihr gesamtes Hab und Gut schnell vernichten. Die Hausratversicherung schließt den gesamten Hausrat ein. Dazu gehören:

 

  • Wertsachen
  • Gebrauchsgegenstände, wie Waschmaschine, Geschirr, Besteck.
  • Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Gardinen
  • Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Heizstoffe
  • Sonstige Gegenstände, wie Sportgeräte, Kfz-Zubehör, Kleintiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel).

Eine Hausratversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz gegen die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (defekte Wasserleitungen oder Heizungsanlagen)
  • Sturm einschließlich Hagel  (bei Beschädigungen innerhalb der Wohnung )
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, muss dabei vor allem die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. Das bedeutet, dass dem Vermieter die schriftliche Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats vorliegen muss, damit  das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet ist. Entscheidend für den Beginn der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der GSG. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Oft kommt es vor, dass Mieter uns um eine vorzeitige Kündigung bitten, weil sie einen Interessenten für ihre Wohnung kennen. Die Entscheidung über einen Nachmieter trifft allerdings die GSG,  es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine vorgeschlagene Person als Nachmieter zu akzeptieren.  

Für Mietinteressenten

Bei einer erstmaligen Bewerbung ist ein vollständig ausgefülltes Mietinteressentenformular für unsere Vermietungsabteilung wichtig. Das Formular ist Grundlage für ein Beratungsgespräch und für die Erfassung in unserer Interessentendatei. Das Formular kann HIER heruntergeladen oder während unserer Bürozeiten in unserer Geschäftsstelle ausgefüllt werden. Einen Überblick über die aktuell zur Vermietung anstehenden Wohnungen erhalten Sie hier.

Auf dem Plan erkennen Sie, in welchen Ortsteilen und Straßen die GSG Wohnungsbestände hat.

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt unser Angebot an vermietbaren Wohnungen. Besonders in den begehrteren Lagen kann dies zu längeren Wartezeiten führen. Damit wir immer einen aktuellen Überblick über unsere Wohnungsinteressenten haben,  müssen Sie sich regelmäßig bei uns melden. Je nach Ihren Wohnungswünschen (Lage, Größe, Miethöhe) kann es länger dauern, bis wir Ihnen ein geeignetes Angebot machen können. Die voraussichtliche Wartezeit hierfür können wir leider nicht abschätzen.